Zum Vermittlungsgutschein

Der seit 2002 angewandte Vermittlungsgutschein hat sich in der Praxis bewährt, trotz aller Anfangsschwierigkeiten und Kritik (vieles davon durch Missbrauchsfälle u.a. der ersten Zeit berechtigt) ist er zu einem der erfolgreichsten Instrumente der Arbeitsmarktreform geworden.

Sein Probestatus wird Anfang 2012 aufgehoben. Seine letzte Befristung bis Ende 2011 wird abgelöst von einer unbefristeten gesetzlichen Neuregelung, die den Zugang zum VGS regelt und gleichzeitig Anforderungen an die Agenturen definiert, die mit diesem Instrument arbeiten. Teilweise werden damit seit Jahren von uns und unseren Fachverbänden vorgetragene Forderungen nach strengeren Richtlinien endlich umgesetzt. Insgesamt kann man festhalten, dass der VGS eine Aufwertung erfahren hat und somit die Chance erhält, sich langfristig zu einem integralen Bestandteil des Arbeitsmarktes zu entwickeln.

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